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   VG Karlsruhe, 22.11.2001 - 6 K 2831/00   

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https://dejure.org/2001,16162
VG Karlsruhe, 22.11.2001 - 6 K 2831/00 (https://dejure.org/2001,16162)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.11.2001 - 6 K 2831/00 (https://dejure.org/2001,16162)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. November 2001 - 6 K 2831/00 (https://dejure.org/2001,16162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gebührenkürzung - Akt der Zwangsvollstreckung bei räumlicher Beschränkung der Duldung verneint

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtungsklage gegen eine räumliche Beschränkung der Duldung nach § 56 Abs.3 des Ausländergesetzes (AuslG); Anfechtung des Kostenfestsetzungsbeschlusses über die Gebühren eines Rechtsanwalts im Verfahren über einen Akt der Zwangsvollstreckung; Gestrecktes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 10 S 2583/99

    Erwerbstätigkeitsverbot in einer Duldung keine Maßnahme der Vollstreckung nach

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.11.2001 - 6 K 2831/00
    Die räumliche Beschränkung der Duldung ist vielmehr selbst ein der Vollstreckung fähiger bundesrechtlicher Grundverwaltungsakt und kein gesetzliches Zwangsmittel zur Vollstreckung einer materiell-rechtlichen Einzelfallregelung (vgl. zum mangelnden gesetzlichen Sofortvollzug entsprechender Auflagen nach § 80 Abs. 2 S. 2 VwGO, § 12 S. 1 LVwVG, VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.04.2000 -10 S 2583/99-, VBlBW 2000, 325 ff. = AuAS 2000, 184 ff.).

    Vielmehr soll lediglich einer tatsächlichen Verfestigung des Aufenthalts entgegengewirkt werden (vgl. auch hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.04.2000, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.1999 - 13 S 2427/98

    Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühr in einem Verfahren über einen "Akt der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.11.2001 - 6 K 2831/00
    Die genannte Regelung betrifft das sog. gestreckte Vollstreckungsverfahren, dem (grundsätzlich) ein die materiell-rechtliche Verpflichtung konkretisierender Grundverwaltungsakt vorausgeht, dessen Rechtmäßigkeit nicht Verfahrensgegenstand ist; letzteres wiederum rechtfertigt angesichts des typischerweise verminderten Arbeitsaufwandes des Rechtsanwalts eine Reduzierung der Gebühr auf 3/10 (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.05.1999 -13 S 2497/98-, VGHBW-Ls 1999, Beilage 7, B 3 = JurBüro 2000, 24 f. = AnwBl.2000, 138 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1999 - 11 S 2472/99

    Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühr in einem Verfahren über einen "Akt der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.11.2001 - 6 K 2831/00
    Anders als eine auf Aussetzung der Abschiebung (Duldung) gerichtete Klage (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.11.1999 -11 S 2472/99-, VBlBW 2000, 203 f., m.w.N. zur Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg) ist nämlich die hier erhobene Anfechtungsklage gegen eine räumliche Beschränkung der Duldung nach § 56 Abs. 3 AuslG nicht als Verfahren über einen "Akt der Zwangsvollstreckung" i.S. des § 114 Abs. 7 S. 1 BRAGO anzusehen.
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